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Gegenwind anerkannte Umweltvereinigung

Durch Bescheid des Baden-Württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist der Verein Gegenwind Obergrombach – Helmsheim – Kraichgau seit Ende Oktober eine anerkannte Umweltvereinigung. Das Ministerium würdigt damit die langjährige Tätigkeit des Vereins und seiner Mitglieder. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG).

Die Anerkennung als regional tätige Umweltvereinigung wurde vom Ministerium auf Antrag des Vorstandes nach eingehender Prüfung ausgesprochen. Sie gilt für die Stadtgebiete Bruchsal und Kraichtal sowie die beiden Gemeinden Weingarten und Walzbachtal und erstreckt sich somit auf die bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte der Vereinsarbeit. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem die satzungsmäßigen Zwecke zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes.

Vereinsarbeit ausschlaggebend

Bei der Prüfung spielen jedoch nicht allein die theoretischen Ziele, die in der Satzung formuliert sind, eine Rolle. Diese müssen durch die tatsächliche Vereinsarbeit auch abgedeckt und erfüllt werden. Der Bescheid bestätigt dies ausdrücklich. Denn dort heißt es: „der Antragsteller setzt sich insbesondere für die Verhinderung von Industrieanlagen in Natur- und Kulturlandschaften sowie für den Erhalt von Landschafts- und Naturräumen ein. Er befasst sich mit den Auswirkungen der Nutzung der Windenergie und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und den Artenschutz. Diese Ziele stellen die eigentliche prägende Aufgabe des Antragstellers dar und sind auf Dauer angelegt.“

Weiterhin wird dem 2013 gegründetem Verein bescheinigt, dass er die Öffentlichkeit regelmäßig über die Auswirkungen der Windenergienutzung informiert. Hierzu finden Informationsveranstaltungen oder Vorträge statt. Über Flyeraktionen wird eine breite Öffentlichkeit angesprochen. Durch die Bildung von Ortsgruppen bestehen direkte Kontakte in die jeweiligen Gemeinden. Die bestehenden Fachkenntnisse werden von den Mitgliedern in Verwaltungsverfahren eingebracht, um Umweltschutzinteressen Geltung zu verschaffen.

Mit der Entscheidung des Umweltministeriums Gegenwind Obergrombach – Helmsheim – Kraichgau e.V. als Umweltvereinigung anzuerkennen erhält der Verein eine Bestätigung für seine bisherige Arbeit und ist damit auch für zukünftige Aufgaben bestens aufgestellt.

Urkunde

Anerkennungsurkunde nach §3 UmwRG des Ministeriums für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg für
Anerkennungsurkunde des Ministeriums für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg