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Nachrichtenblatt 01 – Hornbuckel im Regionalplan

Heute erscheint die erste Ausgabe des Nachrichten­blattes, welches aktuelle Themen aufgreift um kurz und übersichtlich darüber zu informieren. Es wird zukünf­tig in unregelmäßigen Abständen erscheinen. Gleichzeitig ist dies aber auch eine Aufforde­rung an Sie, liebe Leser, sich an der Dis­kussion zu beteiligen. Lassen Sie die Verantwortlichen des Vereins Ihre Meinung wissen oder teilen ihnen mit, was Sie sonst noch interessiert. Ihre Beiträge senden Sie bitte per E­-Mail an „info (at) gegenwind­-kraichgau.de”.

Hornbuckel im Regionalplan

Diese Ausgabe des Infoblattes befasst sich mit den Planungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO). Er ist für die Regionalplanung im Landkreis Karlsruhe zuständigen. Unabhän­gig davon, ob die jeweiligen Städte und Gemeinden bereits Flächen für Windkraft­anlagen (WKA) in die Flächennutzungsplä­ne aufgenommen haben, hat der RVMO diesen Sommer Vorranggebiete für WKA im Bereich mitt­lerer Oberrhein ausgewiesen. In Bruchsal betrifft dies hauptsächlich Flächen im Gewann Hornbuckal auf Heidelsheimer Gemarkung.

Die Stadt Bruchsal hatte Anfang letzten Jahres mehrere Flächen vorgeschlagen, die nach dem Windenergieerlass geprüft werden sollen. Ein Großteil dieser Flächen liegt um die Stadtteile Obergrombach und Helmsheim. Ein durchgeführtes Arten­schutzgutachten hat nun ergeben, dass der be­sonders geschützte Rotmilan sowie der Wes­penbussard in den betroffenen Gebieten nisten. Insbesondere der Rotmilan wird durch den Betrieb von Windkraftanlagen gefährdet. Deshalb kommen, aufgrund von Deut­schem und Europäischem Recht, diese Flächen für eine solche Nutzung nicht in Frage. Mit diesem Wissen hat der Regionalverband nun das Gebiet um den Hornbuckel auf der Gemar­kung Heidelsheim als Vorranggebiet aus­gewiesen.

Das ausgewiesene Gebiet wird tangiert von Landschaftsschutzgebieten und ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für die An­wohner. Hier würde im Falle einer WKA­-Errichtungsgenehmigung ein großes Waldstück für die eigentliche Anlage, Zu­fahrtswege und die benötigte Stromtrasse der Motorsäge zum Opfer fallen. Im Übri­gen wurde kritisiert, dass der Standort mit gerade einmal 1000 Metern zu nahe an der Wohnbebauung liegt. Die Bedenken gründen in erster Linie auf die potenziellen Gefahren durch Infraschall, den Schatten­schlag der Rotoren und den möglichen Wertverlust der Immobilien. In einer Stel­lungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslage des RVMO­-Entwurfes hat sich der Bruchsaler Gemeinderat in seiner Sitzung im Mai gegen die Ausweisung des Horn­buckels als Vorranggebiet für WKA ausge­sprochen.

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Das gesamte Nachrichtenblatt können Sie sich hier herunter laden: Gegenwind_Nachrichtenblatt_01_2015-08.