Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine Petition zur Änderung des §35 Baugesetz (BauG) eingereicht, die noch bis zum 03. April mit gezeichnet werden kann.
In der Regel Bedürfen Bauvorhaben in Deutschland eines Bebauungsplanes, den die zuständige Gemeinde in Abstimmung mit dem Regionalplan erstellt. Im Außenbereich sind demnach nur sogenannte „privilegierten” Maßnahmen möglich, die im §35 Baugesetz abschließend aufgeführt sind. Darunter fallen auch Windkraftanlagen, die dadurch generell zu genehmigen sind, soweit „ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist”.
Den Gemeinden wird dadurch ein Teil ihrer örtlichen Planungshoheit genommen und das Errichten von Windkraftanlagen überall begünstigt. Die einzige Möglichkeit für die Kommunen ihre Steuerungsfunktion zu erhalten ist die Aufstellung eines sogenannten Teilflächennutzungsplanes, selbst dann, wenn aufgrund der vorherrschenden Windbedingungen ein ökonomisch sinnvoller Betrieb derartiger Anlagen in dem betreffenden Gebiet nicht zu erwarten ist.
Die Petition fordert die Abgeordneten auf, diese Privilegierung zu streichen. Dadurch erhalten die gewählten Vertreter vor Ort und somit die Bürger die Aussicht in Zukunft wieder „über ihre Heimat selbst bestimmen zu können”, so der Text zur Petition.
Unter dem folgenden Link können Sie sich an dieser Petition beteiligen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html