Zum Inhalt springen

KlimaG

Fotomontage zu den möglichen Windrädern im Obergrombacher Wald.

Regionalverband veröffentlicht Planentwurf

Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 hat die Bundesregierung den Ländern verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Demzufolge muss Baden-Württemberg bis Ende 2027 1,1% und bis 2032 sogar 1,8% der Landesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitstellen. Die Grün-Schwarze Landesregierung hat in § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) die Träger… Weiterlesen »Regionalverband veröffentlicht Planentwurf